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   OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 85/07   

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OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 85/07 (https://dejure.org/2007,72698)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2007 - 1 Bs 85/07 (https://dejure.org/2007,72698)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 85/07 (https://dejure.org/2007,72698)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09

    Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat

    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung in diesen Fällen voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.9.08, 3 Bs 282/07; Beschlüsse v. 23.5.07, 1 Bs 85/07 und 1 Bs 92/07, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.08, 15 E 1702/08; Beschl. v. 22.10.09, 5 E 2309/09).

    Sofern er gleichwohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt hat, steht dies einer solchen Feststellung nicht entgegen, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07; Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris, Rn. 7).

    Eine unerklärlich hohe Anzahl mit einer Taxe (angeblich) privat gefahrener Kilometer kann bei schwacher Ertragslage den Verdacht nahelegen, dass die Allgemeinheit durch eine erhebliche Zahl "schwarz" gefahrener Kilometer durch Hinterziehung von Einkommens- und Umsatzsteuer geschädigt wird, und damit einen Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers begründen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008 a.a.O., Beschl. v. 19.11.2008, a.a.O.; Beschlüsse v. 23.5.2007 a.a.O.).

    Da beides nicht geschehen ist, muss befürchtet werden, dass die Fahrzeuge in erheblichem Umfang Einnahmen erwirtschaftet haben, für die keine Abgaben entrichtet wurden (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08, sowie VG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, 15 E 3255/07, Beschl. v. 20.11.2007, 15 E 3311/07, und Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08).

  • OVG Hamburg, 20.06.2008 - 3 Bs 48/08

    Zur Erneuerung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe im Wege

    Eine unerklärlich hohe Anzahl mit einer Taxe (angeblich) privat gefahrener Kilometer kann, wie bereits der bisher für das Personenbeförderungsrecht zuständig gewesene 1. Senat des Beschwerdegerichts entschieden hat, bei schwacher Ertragslage den Verdacht nahelegen, dass die Allgemeinheit durch eine erhebliche Zahl "schwarz" gefahrener Kilometer durch Hinterziehung von Einkommens- und Umsatzsteuer geschädigt wird, und damit einen Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers begründen (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 23.5.2007, VRS 113, 156, und NVwZ-RR 2007, 760).
  • OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18

    Wiedererteilung der Taxierlaubnis nach vorangegangenem Widerruf

    Dies hat das Gericht im Rahmen des Möglichen abschließend zu prüfen, bevor es eine einstweilige Anordnung erlässt (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Hamburg, 08.03.2018 - 5 E 956/18

    Vorläufige Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen;

    Dies gilt jedenfalls in Fällen der Verlängerung bestehender Genehmigungen (siehe hierzu nur OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07, juris Rn. 4).
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